Was ist die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall?

Was ist die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall?

Die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall ist ein wichtiges Thema für Arbeitnehmer und Arbeitgeber in Deutschland. Sie sichert finanzielle Stabilität, wenn ein Arbeitnehmer aufgrund einer Krankheit arbeitsunfähig ist. In diesem Artikel erläutern wir, was die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall genau ist, wie sie funktioniert, wer Anspruch darauf hat und welche Voraussetzungen dafür gelten. Zudem erfahren Sie, welche Rolle die gesetzlichen Bestimmungen und die Arbeitgeber spielen. Lesen Sie weiter, um alles Wichtige rund um die Lohnfortzahlung zu erfahren!

Definition und rechtliche Grundlagen der Lohnfortzahlung

Die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall ist eine gesetzlich geregelte Leistung, die im Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG) verankert ist. Sie besagt, dass Arbeitnehmer, die aufgrund einer Krankheit arbeitsunfähig sind, unter bestimmten Bedingungen weiterhin ihr Gehalt erhalten. Diese Regelung dient der finanziellen Absicherung der Arbeitnehmer und verhindert, dass finanzielle Engpässe entstehen, wenn sie nicht arbeiten können.

Die wichtigsten rechtlichen Grundlagen sind:

  • Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG): Dieses Gesetz regelt die Bedingungen, unter denen ein Arbeitnehmer Anspruch auf Lohnfortzahlung hat.
  • Dauer der Lohnfortzahlung: In der Regel wird der Lohn für bis zu sechs Wochen (42 Kalendertage) fortgezahlt.

Wer hat Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall?

Im Prinzip haben alle Arbeitnehmer einen Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. Dieser Anspruch gilt sowohl für Vollzeit- als auch für Teilzeitbeschäftigte sowie für Auszubildende. Wichtig ist dabei, dass die Arbeitnehmer:

  1. Mindestens vier Wochen ununterbrochen im Unternehmen beschäftigt sind: Dies gilt jedoch nicht für eine befristete Beschäftigung, sofern die Befristung nicht vor Ablauf von sechs Wochen endet.
  2. Eine Arbeitsunfähigkeit durch einen Arzt bescheinigen lassen: Der Arzt stellt in der Regel eine sogenannte Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) aus, die dem Arbeitgeber vorgelegt werden muss.

Besondere Regelungen für Teilzeitkräfte und Aushilfen

Teilzeitkräfte haben ebenfalls Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, jedoch kann sich die Höhe der Lohnfortzahlung je nach Arbeitszeit und Gehalt unterscheiden. Aushilfen oder Minijobber haben nur dann Anspruch, wenn sie regelmäßig beschäftigt sind und die oben genannten Voraussetzungen erfüllen.

Höhe der Lohnfortzahlung

In der Regel beträgt die Höhe der Lohnfortzahlung 100 % des letzten Gehalts für die ersten sechs Wochen der Arbeitsunfähigkeit. Danach erhalten Arbeitnehmer in der Regel Krankengeld von ihrer Krankenkasse, die in der Regel 70 % des Bruttoeinkommens, maximal jedoch 90 % des Nettogehalts beträgt.

Beispielberechnung

Nehmen wir an, ein Arbeitnehmer hat ein monatliches Bruttoeinkommen von 3.000 Euro und ist für vier Wochen aufgrund einer Erkrankung arbeitsunfähig.

  • Lohnfortzahlung für sechs Wochen: Der Arbeitnehmer erhält weiterhin sein volles Gehalt von 3.000 Euro.
  • Krankengeld danach: Nach den sechs Wochen würde der Arbeitnehmer, sofern er weiterhin arbeitsunfähig ist, Krankengeld in Höhe von 2.100 Euro (70 % von 3.000 Euro brutto) von der Krankenkasse erhalten.

Pflichten des Arbeitnehmers bei Krankheitsfall

Um den Anspruch auf Lohnfortzahlung nicht zu verlieren, müssen Arbeitnehmer einige wichtige Pflichten beachten:

  1. Unverzügliche Meldung: Arbeitnehmer müssen ihren Arbeitgeber so schnell wie möglich über die Krankheitsmeldung informieren – idealerweise am ersten Krankheitstag.
  2. Ärztliche Bescheinigung: Ab dem dritten Kalendertag der Krankheit muss eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorgelegt werden.
  3. Mitteilung von Änderungen: Änderungen des Gesundheitszustandes oder der voraussichtlichen Dauer der Arbeitsunfähigkeit sollten ebenfalls dem Arbeitgeber mitgeteilt werden.

Beispielhafte Pflichten

Ein Arbeitnehmer fühlt sich am Montag unwohl und kann nicht zur Arbeit erscheinen. Er informiert seinen Arbeitgeber am Montagmorgen telefonisch über seine Erkrankung. Am Mittwoch, dem dritten Tag der Krankheit, geht er zum Arzt, der ihm eine AU-Bescheinigung ausstellt. Diese reicht er dann am Donnerstag beim Arbeitgeber ein.

Rolle der Arbeitgeber

Arbeitgeber haben zahlreiche Verpflichtungen in Bezug auf die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. Sie müssen:

  1. Die Lohnfortzahlung gewähren: Arbeitgeber sind gesetzlich verpflichtet, die vereinbarte Lohnfortzahlung für maximal sechs Wochen zu leisten.
  2. Erkrankungen erfassen: Eine Dokumentation der Krankheitsfälle ist erforderlich, um den Überblick über die Ansprüche der Mitarbeiter zu behalten.
  3. Aufklärung: Es ist wichtig, dass Arbeitgeber ihre Mitarbeiter über deren Rechte und Pflichten im Krankheitsfall informieren.

Erkrankungen und Ausschlüsse von der Lohnfortzahlung

Nicht jede Erkrankung führt automatisch zu einem Anspruch auf Lohnfortzahlung. Arbeitnehmer haben in bestimmten Fällen keinen Anspruch, etwa bei:

  • Selbstverschuldeten Krankheiten: Zum Beispiel, wenn ein Arbeitnehmer sich absichtlich einer Risikosportart aussetzt und sich verletzt.
  • Krankheit durch alkohol- oder drogenbedingte Ursachen: Hierbei kann der Anspruch auf Lohnfortzahlung in Frage gestellt werden.
  • Vorherige Kündigungen: Wenn ein Arbeitnehmer akut erkrankt ist, aber bereits eine Kündigung erhalten hat, kann der Anspruch auf Lohnfortzahlung entfallen.

Selbstständige und Freiberufler

Für Selbstständige und Freiberufler gilt das Entgeltfortzahlungsgesetz nicht. Hier müssen Erkrankte entweder für eine private Krankentagegeldversicherung sorgen oder auf ihre Rücklagen zurückgreifen. Es ist empfehlenswert, sich über entsprechende Versicherungen zu informieren, um im Krankheitsfall ausreichend abgesichert zu sein. Wer Fragen zur privaten Risikovorsorge hat, kann sich beispielsweise auf Vermögensheld umschauen.

Fazit

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall ein wichtiger Bestandteil des deutschen Arbeitsrechts ist. Sie sichert nicht nur die finanzielle Stabilität von Arbeitnehmern, sondern gibt ihnen auch die Möglichkeit, sich im Krankheitsfall zu erholen, ohne finanzielle Sorgen haben zu müssen. Arbeitgeber hingegen sind verpflichtet, diese Zahlungen termingerecht zu leisten und ihre Mitarbeiter über ihre Rechte aufzuklären. Um den Überblick über diese komplexen Regelungen zu behalten, ist es ratsam, sowohl als Arbeitnehmer als auch als Arbeitgeber die entsprechenden Informationsquellen zu konsultieren und im Bedarfsfall rechtliche Beratung in Anspruch zu nehmen.

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